aldi vergleicht in seiner aktuellen Eigenwerbung weltbekannte Markenprodukte mit Eigenmarken des Discounters und macht die Rechnung auf, dass der aldi-Kunde beim Kauf der Eigenmarken 51% günstiger einkauft. Und das ist nicht nur absoluter Quatsch, sondern das ist auch unlauter.
Vergleichende Werbung ist schon seit langer Zeit auch in Deutschland erlaubt, weil es nach europäischen Richtlinien geht. Aber: Wenn es nicht um Qualitätsvergleiche geht, sondern um Preisvergleiche, dann können nicht unterschiedliche Produkte mit ihren Preisen nebeneinandergestellt werden. Wie z. B. Coca-Cola ./. River Cola. Oder Heinz Tomato Ketchup ./. Delicato Tomaten Ketchup. Oder Barilla Pesto ./. Cucina Pesto usw. – siehe die nebenstehende Abbildung!
Außerdem kann man diese Aktion als Schmarotzertum an fremder Marke bezeichnen. Denn aldi versucht sich hier mit einem Image-Transfer von Weltmarken auf seine billigen Hausmarken. Das geht gar nicht.
Die Masche ist nicht neu, Lidl hat das schon etliche Jahre vor aldi praktiziert. Bleibt dem Spießer nur noch, § 6 UWG zu zitieren und also lautend: Weiterlesen