Werbung dient dazu, den Konsumenten zu beeinflussen, damit dieser eine bestimmte Ware kaufen soll. Die werbliche Ansprache an die Rezipienten kann dabei mit unterschiedlicher Stärke erfolgen, vom Soft- bis hin zum Hardselling. Und dann gibt es die gefühlsbetonte Werbung. Das ist ein emotionsgeladener Kaufappell, die sogenannte Suggestivwerbung. Grundsätzlich ist gefühlsbetonte Werbung nicht wettbewerbswidrig.
„Die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit ist dann überschritten, wenn in der Werbung ohne sachliche Bezugnahme auf die angebotene Ware oder Leistung, ihre Eigenschaften, Qualität, Preiswürdigkeit oder sonstige Besonderheiten zielbewusst bei dem Umworbenen Mitleid erregt wird, um dieses Gefühl im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidendes Kaufmotiv auszunutzen.“ (Wirtschaftslexikon24.com)
Und damit kommt Spießer Alfons zum Casus Belli seines Beitrages, nämlich zur Reklame von Procter & Gamble, die hier vom Großmarkt METRO verbreitet wird. Wir lesen, was dort der „Top-Hit“ ist, und zwar: „Ariel oder Pampers kaufen und Leben retten!“. Was meint: „Kaufe Produkte der Marken Ariel oder Pampers und spende 1 Tag sauberes Trinkwasser!“
Genauer: „1 Packung = 1 Tag sauberes Trinkwasser“. Was in der Fußnote wie folgt erklärt wird: „Mit jedem Kauf von Produkten der Marken Ariel oder Pampers bei METRO im Aktionszeitraum (16. – 22. März 2017) spendet P&G 1 Tag sauberes Trinkwasser (entspricht 2 Liter mit Gegenwert $ 0,02) an den Children’s Safe Drinking Water Fund.“
Was bedeutet: Wenn der METRO-Kunde eine Packung Ariel Vollwaschmittel für € 16,79 kauft, dann bekommt ein Kind davon ganze $ 0,02 Wassergeld. Und im Bilde sehen wir ein glückliches Kind aus Afrika mit einem Plastikbecher in der Hand, gebrandet mit „P&G“ –*kotz!*.
Und jeder METRO-Kunde, der auf dieses unmoralische Angebot nicht eingeht, sondern ein anderes Waschmittel und keine Pampers kauft, der muss sich sagen lassen, dass er kein Leben gerettet hat, was bedeutet: Ein Kind musste seinetwegen sterben. Geht es eigentlich noch perfider?!