Vergleichende Werbung ist in Deutschland erlaubt. Zum Beispiel Preisvergleiche und vergleichende Test-Ergebnisse oder andere deutliche Vorteile, die ein Produkt vergleichsweise gegenüber einem anderen bietet. Was nicht erlaubt ist: Aussagen, die nicht nachvollziehbar sind, oder eine Herabsetzung des Wettbewerbers oder gar die Verächtlichmachung der Konkurrenz. Das könnte vor einem Richter landen und zur Verurteilung desjenigen führen, der unlauteren Wettbewerb getrieben hat.
In der Stadt Ahrensburg, die zwischen Hamburg und der Ostsee liegt, sah Spießer Alfons gerade ein City-Light-Poster von Edeka. Darauf steht: “Ungünstig: Dann gehst du zu Netto, aber findest nicht alles. Günstig: Alles günstig bei Edeka bekommen.” Dazu ein kleines Mädchen, das an die Fernsehwerbung von Netto erinnert.
Dieses ist ein klarer Wettbewerbsverstoß, denn hier wird Netto von Edeka gedisst, weil für die Behauptung kein Beweis von Stimmigkeit erbracht wird. Zumal man bei Netto möglicherweise auch Angebote findet, die es bei Edeka nicht gibt.
Trotzdem muss Edeka keinen Ärger mit Netto befürchten. Denn: Es handelt sich hier um ein abgekartetes Werbespiel. Weil nämlich Netto eine Tochter von Edeka ist. Was bedeutet: Alles ist abgesprochen, um der Werbung beider Unternehmen eine besondere Aufmerksamkeit zu verschaffen – was ja hiermit auch auf Szene Ahrensburg passiert ist.
Allerdings: In der Stadt Ahrensburg könnte es Ärger geben. Denn hier gibt es kein Netto von Edeka, sondern der Netto-Laden in Ahrensburg, der einen Hund im Markenzeichen führt, gehört zu einem dänischen Unternehmen. Und den meint Edeka nicht – jedenfalls nicht offiziell. Weiterlesen