Im Pressekodex ist festgelegt, dass zwischen Werbung und Redaktion eine Trennung bestehen muss. Bei BILD jedoch sind die Grenzen zwischen Anzeigen und redaktioneller Berichterstattung mitunter recht fließend. Ob das in auch jedem Fall legitim ist, wagt Spießer Alfons nicht zu entscheiden. Hierzu ein aktuelles Beispiel:
In der Ausgabe von heute bringt BILD eine Anzeige von LIDL, wo ein Sonderangebot angezeigt wird: 5 Bier, 6 Bratwürste für nur 2,79 EURO, wobei das Bier in Halbliterdosen abgefüllt ist.
Und was macht die Redaktion des Blattes? Die Redaktion weist heute auf ihrer Titelseite auf das LIDL-Angebot hin: „Holen Sie sich das WM-Paket!“ – siehe die Abbildung! Und der Leser erfährt, dass Bier und Bratwürste von LIDL und BILD kommen. Wobei nicht erkennbar wird, was der Anteil von BILD an der Mahlzeit ist. Das Bier vielleicht? Oder die Bratwürste? Oder bezahlt BILD an LIDL die Differenz zum regulären Preis von Würsten und Bier…?