Im Pressekodex ist festgelegt, dass zwischen Werbung und Redaktion eine Trennung bestehen muss. Bei BILD jedoch sind die Grenzen zwischen Anzeigen und redaktioneller Berichterstattung mitunter recht fließend. Ob das in auch jedem Fall legitim ist, wagt Spießer Alfons nicht zu entscheiden. Hierzu ein aktuelles Beispiel:
In der Ausgabe von heute bringt BILD eine Anzeige von LIDL, wo ein Sonderangebot angezeigt wird: 5 Bier, 6 Bratwürste für nur 2,79 EURO, wobei das Bier in Halbliterdosen abgefüllt ist.
Und was macht die Redaktion des Blattes? Die Redaktion weist heute auf ihrer Titelseite auf das LIDL-Angebot hin: „Holen Sie sich das WM-Paket!“ – siehe die Abbildung! Und der Leser erfährt, dass Bier und Bratwürste von LIDL und BILD kommen. Wobei nicht erkennbar wird, was der Anteil von BILD an der Mahlzeit ist. Das Bier vielleicht? Oder die Bratwürste? Oder bezahlt BILD an LIDL die Differenz zum regulären Preis von Würsten und Bier…?
Schon einen Tag zuvor erfuhren BILD-Leser auf der Titelseite ihrer Zeitung von der LIDL-Offerte, bei der man 23% sparen konnte. Als Anzeige war diese LIDL-Werbung aber nicht gekennzeichnet. Und heute steht die LIDL-Anzeige im Blatt, umrahmt von einem redaktionellen Beitrag, mit dem die Augen der Leser auf die Anzeige gelenkt werden.
Für LIDL wird sich diese Werbung genauso auszahlen wie für BILD. Verdient der Discounter möglicherweise nichts an Bier und Bratwurst, so wird das Angebot viele BILD-Leser in die Filialen von LIDL locken, die mit Sicherheit auch noch das eine oder andere Produkt mitnehmen werden. Und die Auflage der BILD-Zeitung dürfte sich gesteigert haben, weil viele Käufer das Blatt heute nur wegen der Anzeige gekauft haben, die ein Gutschein von LIDL & BILD ist, den der Leser ausschneiden muss. Und wer eine Grillparty zur WM veranstalten will, der hat sich heute möglicherweise 10 x BILD gekauft und wird mit dem Gutscheinen 10 x zu LIDL gehen, weil: Alle Gutscheine auf einmal geht nicht. 😉
Bemerkenswert: Das Bier der Marke „Perlenbacher“ wird im Text nur als „Premium Pils“ bezeichnet. Und dass die Bratwürste den Namen „Grillmeister“ tragen, wird ebenfalls verschwiegen. Aber da beide Produkte in der Werbung abgebildet sind, kann man dort auch die Markennamen lesen, sodass hier gleichfalls eine Produktwerbung erfolgt ist
Bleibt nur noch nachzutragen: Am Sonntag gibts bei Alfons nicht nur „Perlenbacher“-Pils, sondern auch „Grillmeister“-Bratwürstchen. Der Spießer gönnt sich ja sonst nix.
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