Kosten, die bei einer Firma für Werbung anfallen, gehören zu den Werbungskosten, die das Steuer zahlende Unternehmen bei seinen Steuerzahlungen kürzen kann. Und wenn Ihr Euch die nebenstehende Anzeige von Nike anschaut, liebe Freunde, der Werbung, dann beantwortet dem Spießer bitte folgende Frage:
Wie kann der Steuerberater der Firma Nike dem zuständigen Finanzamt erklären, dass es sich bei der Doppelseite tatsächlich um Werbung handelt…?
Spießer Alfons würde das Werk eher unter Kreationanie einordnen. Und so etwas dürfte eigentlich kein Sachbearbeiter beim Finanzamt als Werbungskosten durchgehen lassen. Oder was meint Ihr dazu, liebe Lesergemeinde…?