Das Abwerben von Mitarbeitern war früher einmal grundsätzlich verboten. Weil es dazu führen kann, dass Firmen leitende Leute bei Wettbewerbern mit viel Geld zum Jobwechsel geködert haben. Und diese Abwerbung passierte allein deshalb, um den Wettbewerber zu schwächen oder an deren Geschäftsgeheimnisse zu kommen. Und wenn der leitende Mitarbeiter dann gewechselt hatte, wurde er, nachdem er „ausgepackt“ hatte, schon bald darauf kaltgestellt, weil die Firma seine Arbeitskraft eigentlich gar nicht benötigt hatte. Das einfach mal so grob gesagt.
Ob Mitarbeiter sich selber bei einer anderen Firma beworben haben oder abgeworben wurden, war schon in Vergangenheit nicht leicht nachzuweisen. Und als dann später die Headhunter dazu kamen, deren Geschäft die Abwerbung ist, wurde dieses Thema auch vor Gerichten aufgeweicht, wobei der Nachweis einer Abwerbung zwecks Schädigung des Wettbewerbers immer noch zur Verurteilung führen kann.
Und damit kommt Spießer Alfons zum Thema: Häufig steht in der Werbefachpresse, dass ein leitender Mitarbeiter vom Wettbewerber „abgeworben“ wurde – ein Corpus Delicti seht Ihr in der Abbildung. Und da fragt sich der Spießer: Woher weiß der Schreiber, dass der Mitarbeiter sich nicht von selber bei der anderen Agentur beworben hat, sondern eben abgeworben wurde? Hat der neue Arbeitgeber die Abwerbung bestätigt? Oder der betreffende Mitarbeiter selber? Oder unterstellt man einfach, dass heute jeder leitende Mitarbeiter, der seinen Job wechselt, abgeworben wurde…?