Angenommen, in ein Haus wurde eingebrochen und Wertgegenstände wurden gestohlen. Und die Polizei fasst den Täter und stellt die Beute sicher. Was passiert dann? Dann verurteilt ein Richter den Einbrecher zu einer Strafe. Und der Geschädigte bekommt seine geklauten Sachen zurück.
Ganz anders funktioniert das bei Diebstählen in größerem Umfang und wenn der Täter zum Beispiel Mastercard heißt. Als das Unternehmen dabei ertappt wurde, dass es seine Kunden über Gebühr abgezockt und dabei gegen die Kartellvorschriften verstoßen hat …
… da ging die Beute nach Verurteilung des Täters nicht etwa zurück an die Geschädigten, sondern 570 Mio Euro landen in der Kasse der EU.
Als Inhaber einer Mastercard protestiert Spießer Alfons gegen die Entscheidung der EU-Kommission und verlangt, dass die überhöhten Kundengebühren unverzüglich an die Kunden von Mastercard zurückgezahlt werden.