Seit ewiger Zeit gibt es Preisausschreiben und Gewinnspiele, die von der Werbung treibenden Wirtschaft durchgeführt werden. Geld- und/oder Sachpreise gibt es dabei zu gewinnen; und die Gewinnsummen gehen mitunter ins Astronomische.
Die Anzeige von Wagner, wo es die „Chance auf Gewinne im Gesamtwert von über 1 Million €“ gibt, nimmt der Spießer als Casus Belli und fragt: Wer garantiert dem Verbraucher, dass die Gewinne von über 1 Million auch tatsächlich ausgeschüttet werden? Überwacht das ein Notar? Oder ein Verbraucherschutzverein? Oder niemand?
Klar, der Rechtsweg ist bei solchen Gewinnspielen stets ausgeschlossen. Aber es müsste doch eine Verpflichtung für die Werbungtreibenden bestehen,öffentlich nachzuweisen, dass die ausgelobten Gewinne auch wirklich an die Empfänger gegangen sind.
Wagner zeigt an: „Alle Wagner Produkte machen mit! Aktionszeitraum 05.07. – 05.12.2017“. Früher mals nannte man so etwas nach deutschem Wettbewerbsrecht einen Kaufzwang. Und der war verboten. Heute heißt es „Rubbel Glück“. Und je mehr Pizzas der Konsument kauft, desto höher sind seine Gewinnchancen.