Es gibt Berufe, wo die Ausübenden einen Hammer benötigen. Zum Beispiel der Schmied, der den Hammer schwingt. Und der Zimmermann. Und der Schuhmacher. Auch der Auktionator benötigt einen Hammer, genauso wie der Bildhauer ihn braucht. Und dann gibt es Menschen, die haben einen Hammer, wenn man dem Spruch aus dem Volksmund glauben will. Und dazu kann man auch „behämmert“ sagen.
Viele Journalisten haben ebenfalls einen Hammer. Den zeigen sie immer dann, wenn sie über Gerichtsfälle schreiben – siehe die nebenstehenden Abbildungen! Und womit sie unterschwellig andeuten wollen: Bei Gericht geht es zu wie bei einer Auktion, will meinen: Der Richter versteigert das Urteil meistbietend an die Parteien.
Dem ist in Wahrheit aber nicht so? Nun, dann erklärt Ihr dem Spießer doch bitte mal, warum Redaktionen einen Hammer zeigen, wenn sie über Gerichtsvorfälle schreiben? Sind die Urteile, über die in Print-Medien und Online-Portalen berichtet wird, vielleicht von einem Richter in den USA gefällt worden? Denn der schlägt wirklich mit dem Hammer zu, um seinen Beschluss zu bekräftigen.
Schaut bitte auf die abgebildeten Corpora Delicti, liebe Leser! Irgendwie empfindet Spießer Alfons den Hammer als peinlich. Er zeigt, dass die Redaktionen, die so ein Ding abbilden, noch nie aus einem deutschen Gerichtssaal berichtet haben. Sonst hätten Sie erkannt, dass ein Richter hierzulande seinen Hammer nur benutzt, wenn er ein Bild an die Wand hängen will.